Grabpflege
Die gärtnerische Gestaltung der deutschen Friedhöfe ist ein Teil des annerkannten, immatriellen Kulturerbe der UNESCO. Daher ist in allen Friedhofssatzungen die Pflicht zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Gräber verankert. Nur gärtnerisch gestaltete, bzw. friedhofsgepflegte Anlagen sind davon ausgenommen (§§ 36 und 37 des Ev. Friedhofsgesetz, EKBO).

Gedenken ist sichtbar.
Grabpflege basiert auf zwei Modulen. Zum Einen gibt es auf den Evangelischen Friedhöfen Berlins zentral festgelegte Preise für bestimmte Grundleistungen und zum anderen bieten wir zusätzliche gärtnerische Leistungen an, die über die Jahre bei einer Grabstelle anfallen können.
Grabpflegeleistungen durch externe Dienstleister sind auf unserem Friedhof nicht erlaubt.
Unsere Gärtner pflegen die Grabstellen laut Ihres Auftrages von April - September. Im November haben wir alle Hände mit der Tannenabdeckung zu tun. Wenden Sie sich an unsere Verwaltung, um ein individuell maßgeschneidertes Angebot für das Grab Ihrer Angehörigen zu erhalten. Gern senden wir Ihnen routinemäßig jedes Jahr im Februar das aktualisierte Angebot per Post oder E-Mail zu.
Für Gräber, deren Nutzer eine Aufforderung zur Pflege bekommen haben, bieten wir soganannte "Einmalige Säuberung" an. Dann ist wieder Grund im Beet und Sie können Ihren Pflanzideen freien Lauf lassen. Oder die Pflege in unsere Hände geben.