Bestattungsvorsorge und Grabpflegevertrag

Sie möchten Ihre Bestattung bereits zu Lebzeiten regeln? Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie die Grabart und Beisetzungsform bestimmen und Ihre Nachkommen von den Beisetzungskosten entlasten. In der Regel können Sie das bei jedem Bestatter veranlassen.

Bezüglich der Grabarten und Beisetzungsformen auf unserem Friedhof beraten wir Sie gerne. Wir ermitteln auch die Friedhofskosten, welche der Bestatter Ihrer Wahl in den Vorsorgevertrag aufnimmt.

Sie haben oder möchten ein klassisches Grab, welches in den nächsten Jahren, oder nach Ihren Tode noch gepflegt werden soll?
Dann können Sie mit uns einen Pflegevertrag aushandeln. Neben dem Gießen und der Grabpflege bieten unsere Gärtner alles an, was sich auf dem Friedhof bewährt hat. Sie können jahreszeitliche Wechselbepflanzung und Winterschmuck wählen, oder eine schlichte Gestaltung mit bodendeckenden Pflanzen. Die Vorsorge der Grabpflege zählt als Schonvermögen und kann nach Ihrem Tode nur zu den vertraglichen Zwecken eingestzt werden. Für die im Vorraus gezahlten Beträge bürgt die Kirchengemeinde Lichtenrade für einen unbegrenzten Zeitraum.

Die Evangelische Kirche hat (zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz und mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) eine Handreichung "Christliche Patientenvorsorge" herausgegeben. Enthalten sind Informationen und Formular für eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswüsche und auch eine Patientenverfügung. Die Handreichung will Hilfestellung zur Unterscheidung zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung geben. Die Kirchen lehnen jede aktive Sterbehilfe ab und möchten über ein menschenwürdiges Sterben-Lassen informieren. Sie wollen helfen, die einzigartige Würde des Menschen als eine unantastbare Gabe Gottes auch im Sterben zu achten. Die aktuelle Auflage der "Christlichen Patientenvorsorge" entspricht den Empfehlungen der Deutschen Ärztekammer und ist auch auf dem aktuellen juristischen Stand. Hier können Sie die "Christliche Patientenvorsorge"  erhalten.